Das Inhaltsverzeichnis ist Pflichtbestandteil jeder wissenschaftlichen Arbeit und in mehrfacher Hinsicht von besonderer Bedeutung. Es ist die Visitenkarte für die Fähigkeit, einen behandelten Themenkomplex darzustellen, das heißt, diesen systematisch und verständlich in seine einzelnen Hierarchien gliedern zu können. Gleichzeitig gilt üblicherweise dem Inhaltsverzeichnis einer der ersten Blicke des Gutachters. Es erweckt die Erwartungshaltung, indem es den vollständigen Überblick über Inhalt und Struktur gewährt.
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Das vollständige Inhaltsverzeichnis wird in der Regel zu Beginn der wissenschaftlichen Arbeit, unmittelbar nach dem Titelblatt, noch vor einem eventuellen Vorwort und vor der Einleitung platziert.
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Das Inhaltsverzeichnis muss vollständig sein und den Aufbau der Arbeit widerspiegeln. Sämtliche thematischen Gliederungspunkte sind selbstverständlich ebenso aufzuführen wie die Bestandteile des Apparats oder Anhangs. Gültig ist das Inhaltsverzeichnis dabei nur, wenn alle angeführten Elemente der Arbeit eine Seitenzahl tragen.
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Neben der Vollständigkeit bewerten Gutachter die schlüssige Kapitelgliederung, das heißt, ob die thematische Materialstrukturierung in Kapiteln und Unterkapiteln gelungen ist. Das Inhaltsverzeichnis hat demnach nicht nur die nachvollziehbare Abfolge in der Themenbehandlung darzustellen. Aus ihm muss auch hervorgehen, welches die Hauptteile der Arbeit sind und wie die dazugehörigen Unterkapitel gegliedert wurden. Für beides gilt das Kriterium der logischen Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit (der rote Faden).
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Die logisch nachvollziehbare Kapitelgliederung sollte sich auch in der grafischen Gestaltung ausdrücken. Sie führt dazu, dass das Inhaltsverzeichnis übersichtlich strukturiert erscheint, die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit deutlich hervortreten und rasch erfasst werden können. Zu diesem Zweck werden Hauptkapitel (analog zur Einleitung, Zusammenfassung oder zum Anhang) als Titel linksbündig dargestellt. Unterkapitel der zweiten oder dritten Ebene werden jeweils eingerückt dargestellt, das heißt, die dritte Gliederungsebene ist gegenüber dem Hauptkapitel doppelt eingerückt. Von einer tieferen Gliederung als maximal drei Stufen ist in allen Arbeitenarten – mit Ausnahme von Dissertation und Habilitation – abzuraten.
Die Überschriften
Aus den Überschriften für die einzelnen Abschnitte der Arbeit soll auf den ersten Blick hervorgehen, wovon das Kapitel handelt. Haupt- und Unterüberschriften müssen daher kurz und prägnant sein. Die Formel „weniger ist mehr”
ist hier nicht nur konzeptionell begründet, sondern ergibt sich auch aus Platzgründen. Gerade bei längeren Inhaltsverzeichnissen sollte die Länge eine Zeile nicht überschreiten. Achtung: Das Nachkontrollieren der Überschriften (passend zu den tatsächlich verwendeten bzw. veränderten Überschriften im Haupttext) bei der Schlusskontrolle der Arbeit nicht vergessen!
Die Seitenzählung
Das Durchnummerieren der einzelnen, fortlaufenden Seiten einer wissenschaftlichen Arbeit ist zwar eine Selbstverständlichkeit. Je nach Arbeitenart, Fachbereich und jeweiliger Prüfungsordnung können sich im Detail der Seitennummerierung jedoch Abweichungen ergeben. Das gilt insbesondere dann, wenn die Arbeit höheren Prüfungsstandards genügen muss (z. B. als wissenschaftliche Abschlussarbeit) oder wenn sie viele Gliederungsteile, Anhänge oder Verzeichnisse aufweist. In diesem Fall ist zu empfehlen, die Unterscheidung von römischen und arabischen Seitenzahlen aufzugreifen.
Mit römischen Zahlen werden üblicherweise alle nicht unmittelbar zum Haupttext der Arbeit gehörenden Verzeichnisse nummeriert. Hierzu gehören alle Vortexte (Vorbemerkung, ggf. Vorwort, Inhaltsverzeichnis, Abbildungs-, Tabellen-, Abkürzungs- und Siglen- oder Symbolverzeichnis). Das Inhaltsverzeichnis selbst wird nicht mit Seitenzahl versehen, jedoch mitgezählt.
Die Nummerierung mit arabischen Zahlen ist im deutschsprachigen Raum für alle textlichen Hauptteile der Arbeit üblich, von der ersten Seite der Einleitung bis zum Ende des Hauptteils der wissenschaftlichen Arbeit (die Anhänge also ausgenommen).
Ohne Seitenzahl erscheint lediglich die eidesstattliche Erklärung nach den inhaltlichen Teilen der Arbeit. Sie bildet in der Regel den Abschluss des gesamten Dokuments.
Bezüglich der Position der Seitenzahlen gibt es keine festen Standards. Hier sollte beim Prüfenden (Gutachter) direkt nachgefragt werden, was bevorzugt wird.
Für und Wider: Manuelles oder automatisches Inhaltsverzeichnis
Unabhängig vom verwendeten elektronischen Schreibprogramm lassen sich Inhaltsverzeichnisse mittlerweile in jedem üblichen Format automatisch so formatieren, dass ein befriedigendes und abgabereifes Dokument erzeugt werden kann. Gerade für Fächer mit vielen Belegarbeiten oder umfangreichen Untergliederungen der Arbeit ist es sinnvoll, sich in die Eigenheiten des automatischen Inhaltsverzeichnisses einzuarbeiten.
Manuelle Inhaltsverzeichnisse erscheinen insbesondere unter dem Gesichtspunkt des effizienten Arbeitens wenig vorteilhaft. Sie bieten lediglich den Vorteil, dass hier maximale Gestaltungsfreiheit für den Verzeichnistext gegeben ist, da die automatischen Formatierungen häufig in individuelle Formatierungsvarianten eingreifen (z. B. den exakten Einsatz von Tabulatoren zwischen Ziffern und Kapiteltiteln, exakte Punktgrößen bei der Gestaltung von Haupt- und Unterebenen u. a.). Das saubere, sich nicht mehr verschiebende Bild der manuellen Inhaltsübersicht ist allerdings ein sehr aufwändiger Vorgang.
Hier liegt der große Vorteil der automatischen Inhaltsverzeichnisse. Sie lassen sich nach der vollständigen Korrektur im Haupttext automatisch anpassen und sparen dadurch bei Korrektur und Überprüfung eine Menge Zeit. Allerdings sind sie vom Schriftbild her häufig weniger befriedigend, wenn sie nicht entsprechend angepasst werden. Ebenso können durch die automatische Formatierung Fehler entstehen, beispielsweise fehlerhafte Trennungen oder Löschungen von Hervorhebungen (Fett- oder Kursivdruck) aus den übernommenen Überschriften des Haupttextes. Daher ist hier unbedingt die gewissenhafte Nachkontrolle empfehlenswert.