Auch die eidesstattliche Erklärung ist obligatorischer Bestandteil jeder wissenschaftlichen Arbeit und wird von jeder Hochschulprüfungsbehörde verlangt. Sie dokumentiert rechtswirksam, dass die vorgelegte wissenschaftliche Arbeit das geistige Eigentum des Verfassers ist, das heißt, selbstständig erbracht und verfasst wurde. Mit der ehrenwörtlichen (eidesstattlichen) Erklärung, der häufig sogenannten Plagiatserklärung (faktisch müsste es Anti-Plagiatserklärung heißen), sichert der Verfasser rechtlich verbindlich zu, dass er die Arbeit
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selbstständig
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ohne Zuhilfenahme nicht ausgewiesener Quellen oder anderweitiger Unterstützung und
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noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt hat.
Achtung: Für die exakte Formulierung sollte der vorgegebene Text (Muster) aus der Prüfungsordnung des Fachbereichs verwendet werden!
Kann nach Einreichen der wissenschaftlichen Arbeit mit eidesstattlicher Erklärung ein Verstoß gegen die Grundsätze der Erklärung nachgewiesen werden, droht nicht nur die Aberkennung der Prüfungsleistung, sondern auch ein Verfahren wegen Täuschung bzw. Betrugs.
Die eidesstattliche Erklärung steht am Ende jeder wissenschaftlichen Hausarbeit bzw. wird dieser lose beigelegt. Sie erhält keine Seitenzahl und wird auch nicht (unterdrückt) mitgezählt. Sie ist, versehen mit Ort und Datumsangabe eigenhändig zu unterschreiben. Wichtig: Das Datum der Erklärung muss mit dem Abgabedatum der Arbeit übereinstimmen!
Zum Muster für die eidesstattliche Erklärung (Plagiatserklärung)] [Link / Anlage]