Wissenschaftliches Arbeiten und Schreiben impliziert eine ethische Grundeinstellung, die den Wert und Respekt des geistigen Eigentums – sowohl des eigenen wie dasjenige Dritter – betrifft. Das damit verbundene Bekenntnis zur guten wissenschaftlichen Praxis , wie sie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) für alle Hochschulen definiert hat, besagt im Kern: Jede Verfasserin und jeder Verfasser wissenschaftlicher Arbeiten verpflichtet sich dazu, „strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren.” Grundlage hierfür ist ein einfacher Grundsatz: Sämtliche wissenschaftlichen Arbeiten sind – als Ganzes wie in ihren Teilleistungen – grundsätzlich nur als eigenständige persönliche Leistungen eines bestimmten Verfassers gültig. Jeder wissenschaftliche Autor ist daher prinzipiell verpflichtet, im Rahmen seiner originären Auseinandersetzung mit dem Thema ohne Ausnahme korrekt zu zitieren und die verwendeten Informationsquellen gemäß den in der scientific community standardisierten Zitierregeln exakt auszuweisen.
Das bedeutet: Jede Übernahme von Aussagen, Theorien und gegenstandsbezogenen Formulierungen ist Teil der persönlichen Erkenntnisleistung und originären Auseinandersetzung mit dem Thema. Als solche ist sie für Dritte eindeutig erkennbar auszuweisen, anderenfalls gilt sie als unrechtmäßige, unbefugte Übernahme fremden Gedankenguts. Sämtliche im eigenen Text verwendeten berechtigten Übernahmen müssen eindeutig und exakt transparent machen, wie sie verwendet wurden. Mit der ehrenwörtlichen (eidesstattlichen) Erklärung, der sogenannten Plagiatserklärung (faktisch müsste es Anti-Plagiatserklärung heißen), die am Ende jeder wissenschaftlichen Hausarbeit beigefügt sein muss [Eidesstattliche Versicherung Muster], erklären Sie sich rechtsverbindlich mit diesen Grundsätzen einverstanden.
Vorbeugung von Plagiaten
In der wissenschaftlichen Literatur wird zwischen dem expliziten (vorsätzlichen) Plagiat und dem impliziten (unbeabsichtigten, unbewussten) Plagiat unterschieden.
Ein explizites (vorsätzliches) Plagiat als Diebstahl des geistigen Eigentums anderer (Autoren) liegt vor, wenn einzelne oder komplexe Textbestandteile (Gliederungen, Wendungen, Sätze, Satzteile, Absätze, Abschnitte bis hin zu ganzen Seiten) wissentlich bzw. vorsätzlich von einem anderen Autor (Text) übernommen und als eigener Text ausgegeben werden. Diesbezüglich wird vom Totalplagiat oder Teilplagiat gesprochen. Hier spielt es keine Rolle, ob kompilatorisch (Zusammenführung von Textbausteinen mehrerer Autoren) oder nichtkompilatorisch (vollständige Textübernahmen, z. B. durch Copy and Paste) vorgegangen wird.
Ein implizites (unbeabsichtigtes, unbewusstes) Plagiat liegt dann vor, wenn eine Idee oder mit ihr verbundene Formulierungen für den eigenen wissenschaftlichen Text verwendet und nicht als Quellen eines anderen Autors ausgewiesen werden. In diesem Fall liegt faktisch ein Fehler in der Zitation vor. Auch die sinngemäße Orientierung am Text eines Autors, z. B. durch eine Gedanken-Paraphrase, stellt eine Urheberrechtsverletzung durch Plagiat dar.
Plagiate können also sowohl gezielt entstehen als auch unbeabsichtigter Bestandteil nicht beherrschter Schreibtechniken sein. Umso mehr empfiehlt es sich, die richtigen Methoden des Zitierens und des Quellenbelegs zu beachten. Unabhängig davon, welche Plagiatsform wissenschaftliche Texte aufweisen: Deren Nachweis führt zur Bewertung der Prüfungsleistung mit „nicht bestanden“, die Wiederholung wird verweigert (die Modulleistung muss komplett wiederholt werden) und bei wiederholtem Verstoß sind schwerwiegende Konsequenzen möglich. Im Fall des nachgewiesenen Plagiats in der Dissertation ist die Aberkennung des Doktortitels die Konsequenz.
! Expertentipp:
Machen Sie sich bewusst, dass schon ein mehrfaches inkorrektes Zitieren von Dritten grundsätzlich als Plagiat ausgelegt werden kann. Wenn Sie sich nicht mehr sicher sind, ob von Ihnen verwendete Textbestandteile tatsächlich von Ihnen stammen (z. B. weil keine Anführungszeichen gesetzt wurden), können Sie auch ohne spezielle Plagiatsnachweis-Software über die Suchfunktion Ihres Rechners eine erste Gegenprobe starten. Prüfen Sie mit wortwörtlichen Zitaten Ihres Textes zunächst Ihre eigenen Aufzeichnungen (Dateien) gegen. Geben Sie wahlweise Passagen, die Ihnen prüfungswürdig erscheinen, bei Google unter der Suchfunktion „Bücher” ein.
Eine Möglichkeit, sich gezielt vor einem unbeabsichtigten Plagiat zu schützen, ist die Nennung des verwendeten Autors im einleitenden bzw. begleitenden Fließtext. Weisen Sie das Zitat von Müller also nicht nur im Fußnotentext aus, sondern kommentieren Sie dessen Standpunkt oder Erkenntnis explizit (z. B.: „Wie von M. in seinem Standardwerk deutlich gegenüber F. hervorgehoben, …”).