Im Auftrag der Hannoverschen hat das IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung eine Studie zum Thema Berufsunfähigkeit durchgeführt. Dabei kam heraus, dass 50 Prozent der jungen Deutschen unter 30 Jahren nicht wissen, was Berufsunfähigkeit bedeutet und die Risiken im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht richtig einschätzen.
Ein Arbeitnehmer gilt in Deutschland als erwerbsunfähig bzw. voll erwerbsgemindert, wenn er aufgrund einer Krankheit weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, wobei jegliche Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt als Arbeiten gelten. Nur jeder zweite Deutsche unter 30 Jahren ist sich dessen bewusst. Jeder dritte Berufseinsteiger geht fälschlicherweise davon aus, dass man erwerbsunfähig ist, wenn man aufgrund einer Krankheit seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann und daraufhin schlechter bezahlte Arbeiten ausüben muss.
Was passiert im Fall einer Berufsunfähigkeit?
Die Unwissenheit ist bei jungen Arbeitsnehmern ähnlich hoch wie beim älteren Teil der Gesamtbevölkerung. Jeder sechste Deutsche geht davon aus, dass erwerbsunfähige Berufseinsteiger eine sogenannte “Eckrente” bekommen. So etwas gibt es jedoch nicht. Ähnlich viele Bundesbürger denken, dass ein erwerbsunfähiger Berufseinsteiger mehr als 60 Prozent vom Nettoeinkommen erhält, das er gemäß seiner Ausbildung erzielt hätte. Tatsächlich erhalten Berufseinsteiger jedoch im Fall einer Berufsunfähigkeit nichts.
Wenn bereits Anspruch auf eine Rente erworben wurde und eine Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung eintritt, darf man keine hohen Beträge erwarten. Die Erwerbsminderungsrente zahlt im Durchschnitt 695 Euro im Monat – Kranken- und Pflegeversicherung sind dann bereits abgezogen. Nur jeder siebte Deutsche ist sich bewusst, dass die staatliche Unterstützung so gering ist.
Versicherungen empfehlen eine private Vorsorge für den Fall der Fälle. Die Differenz zwischen staatlicher Rentenleistung und letztem Nettolohn zahlt eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Dafür muss man ca. 2,5% des Monatsnettolohns einzahlen. Die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind umfangreicher. Sie springt bereits ein, wenn der Betroffene in seinem aktuellen Beruf zu 50 Prozent berufsunfähig wird. Eine Verweisung auf einen anderen Beruf findet nicht statt. Dafür muss man ca. 3,5% des Monatsnettolohns zahlen.
Die Empfehlung der Versicherungen geht soweit, dass man sich schon in jungem Alter versichern sollte – also auch schon im Studium oder beim Berufseinstieg. Je früher man einsteigt, desto günstiger sind die Beiträge, weil sie gemäß des Alters kalkuliert werden. Außerdem haben junge Menschen seltener Vorerkrankungen, so dass Zuschläge oder Leistungsausschlüsse entfallen.
Bei der Studie wurden 1.052 Deutsche befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ.