Vom Aussehen bzw. von der Form auf den Inhalt zu schließen, ist nicht nur ein im alltäglichen Leben verbreiteter Usus. Auch im akademischen Kontext entscheidet die Art und Weise der Präsentation einer Untersuchung mit Notenrelevanz über die Gesamtqualität der Arbeit. Umso unerlässlicher ist die gewissenhafte Berücksichtigung derjenigen Konventionen, die am Übergang zwischen Verschriftlichung und Präsentation der Arbeit für deren positive Resonanz sorgen können und sollen.
Unabhängig von den einzelnen Arbeitenarten gibt es für das wissenschaftliche Schreiben verbindliche Konventionen zum Verfassen von Manuskripten bzw. Typoskripten. Diese betreffen zwei grundlegende Kriterien: die systematische Grundgliederung der schriftlichen Arbeit sowie die wissenschaftliche Diktion (Schreibweise).
1) Die systematische Grundgliederung
Die systematische Grundgliederung bezieht sich auf die Schriftform wissenschaftlicher Arbeiten und grenzt sie beispielsweise von anderen Textarten und Textsorten des populärwissenschaftlichen Publikationsbereiches ab. Wissenschaftlich gearbeitet ist ein Text entsprechend nur, wenn er vollständig den Konventionen schriftlicher wissenschaftlicher Arbeit genügt.
Hierzu gehört in erster Linie, dass das Manuskript bzw. Typoskript nur mit seinen vollständigen Bestandteilen abgegeben bzw. veröffentlich wird.
Zum Manuskript bzw. Typoskript gehören fächerübergreifend zwingend folgende Bestandteile:
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der Text und seine einzelnen Teile
(alles das, was zur Argumentation gehört) – einschließlich gesonderter Ausführung wie beispielsweise Exkurs
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die Zitate und Quellennachweise
(zur Argumentation gehörig bzw. Teil des Fußnoteninhalts, zugleich Teil des wissenschaftlichen Apparats)
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Verzeichnisse zum Text
(wörtlicher Teil des Textes und dessen systematisierende Verklammerung)
a. Verzeichnisse vor dem Text: Gliederungs- oder Inhaltsverzeichnis (obligatorisch); ggf. Abkürzungsverzeichnis; ggf. Formeln und Symbole
b. Verzeichnisse nach dem Text: Literatur- oder Quellenverzeichnis (obligatorisch); ggf. Schlagwortregister; ggf. Abbildungsverzeichnis
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die Anmerkungen
(zur Argumentation gehörig, zugleich Teil des wissenschaftlichen Apparats)
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Darstellungen
(z. B. Grafiken oder Illustrationen, zur erweiterten Argumentation gehörig, zugleich Teil des wissenschaftlichen Apparats)
- wesentliche Ergänzungen wie Literaturverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Glossar, ehrenwörtliche Erklärung (Kernbestandteile des wissenschaftlichen Apparats/Anhangs)
Unbedingt zu beachten ist: Erst durch die Vollständigkeit der Teile ergibt sich die für wissenschaftliche Arbeiten erforderliche Geschlossenheit des Textes. Dabei gilt: Zum Verständnis des wissenschaftlichen Aussagegehalts ist lediglich der Text mit seinen einzelnen Teilen von Relevanz, Anmerkungen oder ergänzende Darstellungen dürfen keine wesentlichen Zusätze zu den Kernaussagen und -ergebnissen enthalten, weil sonst der wissenschaftliche Text nicht ausreichend argumentativ geschlossen (unvollständig) ist.
Die systematische Zusammengehörigkeit der einzelnen Bestandteile wird durch fortlaufende Seiten-Nummerierung gewährleistet. Ebenso ist im Manuskript bzw. Typoskript die Angabe des Verfassernamens (Autor oder Autorin) und Abgabedatums (Abschluss der schriftlichen Fassung) verbindlich.
Kompakte Präsentation ist Trumpf: Die Gliederung
Ein weiteres Merkmal der systematischen Grundgliederung der schriftlichen Arbeit ist die Anlage der wissenschaftlichen Teile der Argumentation in einer sachlichen, nachvollziehbaren und schlüssigen Gliederung. Diese ist selbst in den kleineren Formen wissenschaftlicher Arbeiten elementar und keineswegs nur eine Äußerlichkeit des Textes. Sie stellt stattdessen die grundlegende Architektur der Argumentation dar, offenbart die leitenden Gesichtspunkte und dokumentiert die Fähigkeit, die Logik der gewählten Gliederung verständlich abzubilden.
Äußeres Kennzeichen hierfür ist, dass alle Textbestandteile einem gesondert ausgewiesenen Gliederungspunkt thematisch zugeordnet sind (jedem Gliederungspunkt folgt ein entsprechender Textteil) und die Art und Weise ihrer Aufeinanderfolge eindeutig gekennzeichnet ist (Gliederung durch Nummerierungssystem).
Inneres Kennzeichen hierfür ist, dass sich unabhängig von der formalen Gestaltung der logisch strukturierte Aufbau der Arbeit erkennbar in der systematischen Grundgliederung abbildet. Als standardmäßiges Gliederungsprinzip hat sich für das wissenschaftliche Arbeiten die Aufteilung in Einleitung – Hauptteil – Schluss durchgesetzt.
Die Einleitung ist als unverzichtbarer Bestandteil der Gesamtargumentation der Arbeit anzulegen und zu kennzeichnen. Im Gegensatz zu einem Vorwort oder Grußwort bildet sie den thematischen Auftakt der Argumentation. Zugleich übernimmt sie eine Strukturierungsfunktion für die Gesamtheit der wissenschaftlichen Arbeit, denn hier werden die leitenden Fragestellungen (Hypothesen) formuliert, das methodische Vorgehen begründet und der Gang der Untersuchung skizziert.
Im Hauptteil findet die systematische Grundgliederung der Arbeit in den kapitel- und abschnittsweisen Ausführungen ihren Ausdruck. Geordnet nach möglichst gleichwertigen Argumentationsebenen unterliegen die Gedankenabfolgen einer logisch kohärenten Anordnung und stehen nach Möglichkeit in ausgewogenem quantitativem Verhältnis zueinander. Erstrebenswert ist eine am roten Faden der Gesamtargumentation ausgerichtete und gleichmäßig proportionierte Gliederung der einzelnen Kapitel.
Der Schlussteil der wissenschaftlichen Arbeit ist in erster Linie der Zusammenführung der Ergebnisse (Ergebnisüberschau) gewidmet. Eine bloße Wiederholung bereits im Hauptteil formulierter Resultate sollte zugunsten eines Aus- oder Rückblicks vermieden werden. Der Schluss der Arbeit sollte nach Möglichkeit eine Anknüpfung an die Hypothesen der Einleitung darstellen. So wird die für das wissenschaftliche Arbeiten geforderte Kohärenz bestärkt und die argumentative Geschlossenheit der Arbeit herausgestellt.
Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des themenbezogenen Gliederungsprinzips besteht in der Regel ein Ermessensspielraum des Dozenten. Unabhängig von diesem sollte in jeder Gliederung der wissenschaftlichen Arbeit für den Dritten (Gutachter) eines der beiden einschlägigen Strukturierungsprinzipien wissenschaftlicher Arbeiten erkennbar sein:
a) Das aufbauende Prinzip, bei dem die kompositorische Verknüpfung von Einleitung – Hauptteil – Schluss durch aufeinanderfolgende (aufbauende) Argumentation geleistet wird. Jedes einzelne Teil der Argumentation ist ein gleichberechtigter Mosaikstein zum Verständnis des Ganzen. Das ermöglicht dem Leser eine gute Verfolgbarkeit des Themenbezugs relativ unabhängig von der konkreten Einstiegsstelle der Lektüre.
b) Das kumulierende Prinzip, bei dem sich das wissenschaftliche Gliederungsprinzip von Einleitung – Hauptteil – Schluss durch Häufung, das heißt schrittweises Ansammeln unterschiedlich relevanter Teilergebnisse, ergibt. Der fehlende Gesamtblick auf den Argumentationszusammenhang sollte bei Verwendung dieses Darstellungsprinzips durch einen zusammenfassenden oder kommentierenden Schlussabschnitt kompensiert werden.
Zur Beachtung: Für aufbauendes wie kumulierendes Prinzip gilt, das Verbinden von Kapiteln und Abschnitten durch kurze prägnante Formulierungen ist nicht nur ein rhetorischer Zusatz. Es trägt zu mehr Selbstständigkeit der einzelnen Teile bei und ist geeignet, Dritten die inhaltlichen Anschlussstellen der Arbeit deutlich zu präsentieren.
! Expertentipp: Vermeiden Sie in der Gliederung die Aufblähung eines oder mehrerer Kapitel (Abschnitte) ebenso wie zu starke Verknappungen, denn zu stark abweichende Kapitellängen sind oftmals ein Hinweis auf ein falsches (ungünstiges) Gliederungsprinzip der Arbeit. Fokussieren Sie bei zu kurzen Kapiteln das Wichtigste und weiten Sie es zu einem eigenständigen (vollwertigen) Exkurs aus. Fügen Sie in zu langen Abschnitten mehr Zwischengliederungen ein. Stark variierende Kapitelumfänge können grundsätzlich ein Hinweis auf eine nicht geeignete Gliederung sein. Stellen Sie versuchsweise Ihre Gliederung um.