Umfangreichen wissenschaftlichen Arbeiten, aber auch kürzeren (z. B. Aufsätzen), die zur Publikation bestimmt sind, kann eine kurze Inhaltszusammenfassung vorangestellt sein, das sogenannte Abstract. An deutschsprachigen Hochschulen spielt es nur in bestimmten Fachbereichen eine Rolle, etwa wenn es als englischsprachige (‚internationalisierende’) Einführung für einen wissenschaftlichen Beitrag verlangt wird. Es ist nicht mit dem Exposé der Dissertationsschrift zu verwechseln, auch wenn hier verwandte Funktionen vorliegen.
Das Abstract ist die reduzierte Kernform des wissenschaftlichen Beitrags. Mit ihm werden Thema und Zielstellung der Arbeit, Leitfragen, herangezogene Quellen und Methoden sowie die Ergebnisse in knapper Form vorgestellt. Auch ein abschließendes Fazit kann hier formuliert werden. Das Verfassen des Abstracts setzt also die vollständige Übersicht über die Ergebnisse der Arbeit voraus und sollte grundsätzlich erst nach Fertigstellung aller Hauptteile der Arbeit erstellt werden.
Entscheidend ist die (meist vom Fachbereich oder direkt vom Gutachter vorgegebene) Länge des Abstracts, die zwischen einer bestimmten Wörterzahl (mindestens 100–150) und 10 Prozent der Gesamtlänge des Hauptbeitrags liegen kann. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass die Sätze kurz und prägnant formuliert sind.